Inhalt der Vereinbarung

Der/die Kunden:In und das Institut Ministry of Beauty Olga König Dauerhafte Haarentfernung (nachfolgend Institut oder MOB) haben eine Vereinbarung geschlossen, wonach das Institut die kosmetische Dienstleistungen der Haarentfernung durch einen Diodenlaser an bestimmten Körperarealen erbringt. Umfang und Inhalt der Vereinbarung ergeben sich aus den Bestimmungen der zwischen dem MOB und dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarung und den nachfolgenden Bestimmungen.

 

Leistungen des Instituts Ministry of Beauty Olga König Dauerhafte Haarentfernung und Mitwirkungsverpflichtung des Kunden

  1. Zwischen den Parteien wird ein Behandlungstermin fest vereinbart, an dem die vertragliche Leistung erbracht wird.
  2. Das MOB trägt für die ordnungsgemäße Bereitstellung von Personal und Technik Sorge.
  3. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der mit MOB vereinbarten Behandlungstermine Behandlungszyklen. Die Durchführung der jeweiligen Behandlungen nach einem am Haarwachstum orientierten Behandlungszyklus (ca. alle 6-8 Wochen) ist optimal.
  4. Im Falle der Nichteinhaltung vereinbarter Behandlungstermine bzw. von Behandlungszyklen durch den/die Kunden:In, hat diese(r) gegenüber dem Institut keinerlei Ersatzansprüche im Hinblick auf das mit der Behandlung angestrebte Ergebnis.
  5. Alle gemäß der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung vereinbarten Behandlungen sind innerhalb des jeweils vereinbarten Zeitraums für den Behandlungszyklus (in der Regel 24 Monate) durchzuführen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Nachholung eines Termins nach Ablauf des oben genannten Zeitraums, es sei denn er hat die nicht vollständige Durchführung aller vereinbarten Behandlungen während des Zeitraumes nicht zu vertreten. Die Verpflichtung zur Bezahlung des vollständigen vereinbarten Honorars für alle ursprünglich vereinbarten Termine bleibt in jedem Falle bestehen.
  6. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Durchführung der Behandlung durch eine(n) bestimmte(n) Mitarbeiter(in) des
  7. Eine kostenfreie Terminverschiebung ist nur möglich, wenn diese 48 Stunden vor dem bereits vereinbarten Termin erfolgt.
  8. Bei Stornierungen oder Terminausfall durch den/die Kund:In („No-Show“) weniger als 48 Stunden vor dem bereits vereinbarten Termin hat das Institut Anspruch auf ein Ausfallhonorar i.H.v. 50 % der im Vertrag vereinbarten Behandlungskosten je Termin. Die Forderung daraus ist mit Erhalt der Rechnung sofort fällig und zahlbar.
  9. Der/die Kunde:In kann dem Institut Ministry of Beauty Olga König Dauerhafte Haarentfernung auch nachweisen, dass dem Institut ein geringerer Schaden oder kein Schaden durch den ausgefallenen Termin entstanden ist oder dass er/sie die verspätete Stornierung nicht zu vertreten hat.
  10. Die Zahlungsforderungen des Instituts Ministry of Beauty Olga König Dauerhafte Haarentfernung kann der/die Kunde:In nur mit unbestrittenen und/oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  11. Bei Fragen oder Umbuchungen stehen wir dir ab Dienstag zur Verfügung. Bitte beachte, dass gemäß unseren AGBs eine Stornierung 48 Stunden vor deinem Termin im Voraus erfolgen muss. Wir möchten darauf hinweisen, dass Zeiträume von Samstag 16 Uhr bis Dienstag 10 Uhr ausgeschlossen sind, und in diesen Zeiten keine Stornierungen möglich sind, ohne dass Gebühren anfallen. Vielen Dank für dein Verständnis.

 

Haftung des Instituts Ministry of Beauty Olga König Dauerhafte Haarentfernung/Mitverschulden des Kunden

  1. Das Institut haftet für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden in Fällen des Vorsatzes, der groben und der leichten Fahrlässigkeit ohne Beschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Institut haftet ebenfalls voll umfänglich und uneingeschränkt im Falle der Verletzung zentraler Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung erst ermöglichen (sogenannte Kardinalpflichten). Das Institut haftet in allen anderen Fällen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das Institut Haarentfernung haftet in dem genannten Umfang auch für seine Vertreter oder Personen, deren es sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient.
  2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die schuldhafte Nichtbeachtung der im Dokument „Behandlungsinformationen zur Haarentfernung mit der Diodenlaser-Methode“ beschriebenen Maßnahmen ein Verhalten darstellt, das zur Minderung seiner Ansprüche gegenüber dem Institut in einem Schadenfall führen kann (Mitverschulden), wenn der eingetretene Schaden hierauf beruht.
  3. Ein Mitverschulden des/der Kunden/In kann auch vorliegen, wenn der/die Kunden/In schuldhaft gegen behandlungsbezogene Anweisungen des Personals des Instituts verstößt, wenn der Kunde zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages trotz entsprechender Nachfrage schuldhaft falsche Angaben hinsichtlich körperlicher Vorbelastungen gemacht hat, wenn der Kunde schuldhaft die Anweisungen hinsichtlich der Vorbereitung zur jeweiligen Behandlung sowie für den Zeitraum nach der Behandlung (insbesondere das Unterlassen von Sonnenbädern bzw. das Aufsuchen von Solarien) nicht beachtet hat und der eingetretene Schaden jeweils hierauf beruht.
  4. Weitergehende Haftungsansprüche gegen das Institut bestehen nicht, und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der vom Kunden gegen das Institut erhobenen Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt die Haftung nach den vorstehenden Absätzen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  5. Dem Kunden ist bekannt, dass es trotz aller pflichtgemäß zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich der Verwendung von medizinischen Pflastern und der Einhaltung des empfohlenen Abstands, in seltenen Fällen zu einer Zerstreuung von gegebenenfalls vorhandenen alten Tattoos kommen kann. Die Entwicklung eines Tattoos unter der Haut kann vom Institut nicht vorausgesehen werden. Das Institut haftet auch in solchen Fällen nur im Rahmen der vorstehenden Abschnitte

 

Gewährleistungsausschluss

Das Institut übernimmt keine Garantie für den Eintritt eines mit der Behandlung verfolgten Leistungserfolgs. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung des vereinbarten Gesamtbehandlungspreises wegen eines ausbleibenden Leistungserfolgs, gemäß dem vorstehenden Satz, wird ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Erstattung von Zahlungen des Kunden für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Vertrages wird ausgeschlossen, soweit die Zahlungen des Kunden dem Wert der erbrachten Behandlungen entsprechen. Maßgeblich für die Ermittlung des Werts der Behandlungen ist der vereinbarte Preis für die Einzelbehandlung und die Anzahl der tatsächlich erbrachten Einzelbehandlungen. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.